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Einhaltung der Pausenzeiten

Kontrolliert OS/ die Einhaltung der gesetzlichen Pausenzeiten?

Heute aktualisiert

Gerade in modernen Arbeitsumfeldern mit Home- und Remote-Office, Vereinbarkeit von Beruf und Familie etc. ist die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) nicht eindeutig zu beantworten.

Zusammengefasst müssen Mitarbeiter nach § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

  • nach 6 Stunden Tages-Arbeitszeit 30 Minuten

  • nach 9 Stunden Tages-Arbeitszeit 45 Minuten

Pausen gemacht haben, wobei eine Pause mindestens 15 Minuten betragen muss.

Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit, müssen folglich nicht erfasst werden. Eingehalten werden müssen diese natürlich dennoch...

Pausen ergeben sich in OS/ aus dem Ende eines Zeiteintrags bis zum Start eines neuen Zeiteintrags. Sofern diese arbeitsfreie Zeit dem Arbeitszeitgesetz genügt, können mit OS/ die gesetzeskonformen Pausen nachgewiesen werden.

Hat dies deine Frage beantwortet?